Häufige Fragen

Welche Unterstützung kann ich bei einer AD(H)S- oder Autismus-Diagnose bekommen?

Seit 2017 haben Kinder mit AD(H)S oder Autismus bei Einschränkungen der Alltagskompetenzen Anspruch auf einen Pflegegrad. Dadurch können Sie umfangreiche Finanz- und Sachleistungen der Pflegeversicherung erhalten. Dies ist leider noch wenig bekannt. 

Es gibt zahlreiche Hilfsmöglichkeiten – Sie erhalten  Hilfe bei den Anträgen sowie bei der Suche nach passenden AnsprechpartnerInnen und Therapien. Informationen zum Pflegegrad und Pflegegeld stellt i.d.R. auch Ihre Krankenkasse zur Verfügung.

Ab welchem Alter des Kindes beraten Sie Eltern?

Ab dem Vorschulalter sind Sie bei mir richtig. Bei jüngeren Kindern kann ich meist nach einem Telefonat mit Ihnen oder nach einem persönlichen Kontakt mit Ihrem Kind entscheiden ob ich Ihnen weiter helfen kann.

Für jüngere Kinder können Sie Hilfe bei den Frühförderstellen oder in in einem Sozialpädiatrischen Zentrum (SPZ) erhalten. Die SPZs sind für die neuropädiatrische Diagnostik bei allen Kindern bis zum 18. Lebensjahr Ansprechpartner.

Wie sind Ihre Wartezeiten?

Aktuell kann ich Ihnen innerhalb von etwa 4 Wochen Termine anbieten – sofern Sie vormittags kommen können. Für Nachmittags- und Samstagstermine ist mit etwas längeren Wartezeiten zu rechnen.

Sobald Sie sich bei mir melden, entweder telefonisch oder per Email, können Sie ein Anmeldeformular erhalten.

Wie lange dauert die Zusammenarbeit? Wie schnell liegen Ergebnisse vor?

Sie können 4 bis 8 Wochen nach unserem ersten Termin mit konkreten Ergebnissen, weiterführenden Informationen und einem ausführlichen schriftlichen Bericht rechnen. Dies ist möglich, wenn alle Termine im Abstand von 1-2 Wochen statt finden, bitte kalkulieren Sie entsprechende Zeitfenster ein. Natürlich kann es in Abhängigkeit Ihrer Fragestellung hiervon auch Abweichungen geben. 

Ich biete keinerlei Psychotherapie an – weder für Erwachsene noch für Kinder. Jedoch können Familien/Eltern jederzeit Beratungstermine zu schulischen oder familiären Fragen rund um die Themen Entwicklung, AD(H)S oder Autismus erhalten.

Welche Unterstützung gibt es für Kinder mit AD(H)S- oder Autismus?

Seit 2017 haben Kinder mit AD(H)S oder Autismus bei Einschränkungen der Alltagskompetenzen Anspruch auf einen Pflegegrad. Dadurch können Sie umfangreiche Finanz- und Sachleistungen der Pflegeversicherung erhalten, was leider noch wenig bekannt ist. Hierzu erhalten Sie bei Bedarf weitere Informationen in meiner Praxis. 

Ebenfalls können Sie Informationen zu weiterführenden Hilfen und wirksamen Therapien von mir erhalten. Informationen zu Therapiemöglichkeiten und zum Pflegegrad / Pflegegeld erhalten Sie auch bei Ihrer Krankenkasse.

Können Sie Medikamente verschreiben?

Nein. Medikamente dürfen nur von Ärztinnen und Ärzten verordnet werden. Sollte ich eine Medikation für sinnvoll halten, empfehle ich dies in meinem ausführlichen Bericht, den Sie ihrer kinderärztlichen oder kinderpsychiatrischen Praxis vorlegen können. 

Vor einer Medikation, muss ihr Kind jedoch gründlich ärztlich untersucht werden, z.B. mittels EEG und EKG; eine Blutentnahme ist ebenfalls notwendig. Die medikamentöse Eindosierung kann einige Wochen dauern und sollte so lange ärztlich begleitet werden.

Bieten Sie Psychotherapie an?

Nein. Ich habe zwar eine psychotherapeutische Ausbildung abgeschlossen, biete jedoch keine Psychotherapie oder Lerntherapie an. Aufgrund der knappen Versorgungslage fokussiere ich mein Angebot auf psychologische Testungen und Beratung für Eltern, sowie auf Beratung für von ADHS und/oder Autismus-Spektrumstörungen betroffenen Erwachsene.

Gerne gebe ich Ihnen einen bei Bedarf einen Überblick über geeignete Therapien und Hilfsangebote für Sie und/oder Ihr Kind.

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Das Honorar pro Termin (75-105 Minuten) beträgt 290,- €. Hierin sind das notwendige Arbeitsmaterial (Fragebogen, Lizenzen und Auswertungen) enthalten.

Zum Thema AD(H)S müssen Sie in der Regel mit drei Terminen und insgesamt 870,- € rechnen. Dies beinhaltet: ein ausführliches Erstgespräch, Testung mit Auswertung, Fragebögen mit Auswertung, Ergebnisbesprechung mit Beratung sowie einen ausführlichen schriftlichen Bericht an Sie – und auf Wunsch auch an Ihren Kinderarzt, ihre Kinderärztin.

Je nach Aufwand kann es hiervon Abweichungen geben. Beispielsweise wenn Telefonate mit der Schule oder dem Kindergarten sinnvoll sind. Zum Thema  Autismus-Spektrum sind in der Regel 2-3 zusätzliche Termine notwendig.

Die Inanspruchnahme der telefonischen Sprechzeit ist kostenlos. Dies gilt sowohl im Vorfeld der Zusammenarbeit als auch für anschließende Rückfragen.

Wie setzt sich Ihr Honorar zusammen?

Das Honorar beträgt 290,- € pro Termin (je 75 – 105 Minuten). Darin sind die spezifischen Vor – und Nachbereitungen sowie sämtliche Kosten für Arbeitsmaterial (Tests, Lizenzgebühren etc.) enthalten.

Ein darüber hinaus gehender zeitlicher Aufwand wird mit 70,- € je 30 Minute abgerechnet. Für Abendtermine oder Termine an Brückentagen werden zusätzlich 30,- €, für Samstagstermine 60,- € berechnet.

Werden Ihre Leistungen von den Krankenkasse übernommen?

Nein. Ich führe eine reine Privatpraxis nur für Selbstzahlerinnen und Selbstzahler. Dies bedeutet, dass ich keine Rechnungen mit Kennziffern nach GOÄ oder GOP etc. ausstelle.

Ich möchte Ihnen als Eltern die Leistungen anbieten, die für Ihr Anliegen und Ihre Fragestellungen sinnvoll sind – und Sie wirklich weiter bringen – unabhängig von den Beschränkungen und dem Leistungskatalog der gesetzlichen und privaten Krankenkassen. 

Falls Sie jedoch eine Kostenübernahme oder direkte Abrechnung über Ihre Krankenkasse benötigen wenden Sie sich bitte an die Sozialpädiatrischen Zentren, an kinder- und jugendpsychiatrische Praxen oder an approbierte Kinder- und Jugendpsychotherapeut:innen. Einige von Ihnen verfügen über die notwendigen Testverfahren und Kenntnisse. Adressen erhalten Sie von der KVBW oder Ihrer Krankenkasse.

Ich kann zu einem Termin nicht kommen. Was muss ich tun?

Die  vereinbarten Termine sind für beide Seiten verbindlich. Sollte Ihnen das Wahrnehmen eines Termins aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich sein, teilen Sie mir dies bitte frühzeitig mit (AB oder Email).
Wenn Sie einen vereinbarten Termin ohne Absage nicht wahrnehmen, wird das vereinbarte Honorar in Rechnung gestellt.

Wie und wann kann ich bezahlen?

Honorare können bar oder per Banküberweisung bezahlt werden.

Eine Anzahlung (1/2 Honorar des ersten Termins = 145,- €) ist i.d.R. vor dem ersten Termin fällig. Diese Zahlung wird mit dem Gesamtbetrag verrechnet. Spätestens mit der Zusendung des Abschlussberichts erhalten Sie die Gesamtrechnung, die sofort (7 Tage) fällig wird. 

Andere Zahlungsbedingungen können gewährt werden, sofern dies VOR dem zweiten Termin vereinbart wurde.