Häufige Fragen
Welche Unterstützung kann ich bei einer AD(H)S- oder Autismus-Diagnose bekommen?
Seit 2017 haben Kinder mit AD(H)S oder Autismus bei Einschränkungen der Alltagskompetenzen Anspruch auf einen Pflegegrad. Dadurch können Sie umfangreiche Finanz- und Sachleistungen der Pflegeversicherung erhalten. Dies ist leider noch wenig bekannt.
Es gibt zahlreiche Hilfsmöglichkeiten – Sie erhalten Hilfe bei den Anträgen sowie bei der Suche nach passenden AnsprechpartnerInnen und Therapien. Informationen zum Pflegegrad und Pflegegeld stellt i.d.R. auch Ihre Krankenkasse zur Verfügung.
Ab welchem Alter des Kindes beraten Sie Eltern?
Ab dem Vorschulalter sind Sie bei mir richtig. Bei jüngeren Kindern benötige ich meist mehr Informationen, um einzuschätzen ob ich Ihnen weiter helfen kann.
Für jüngere Kinder können Sie sich auch bei den Frühförderstellen oder einem Sozialpädiatrischen Zentrum (SPZ) anmelden.
Wie kurz sind Ihre Wartezeiten?
Sie können innerhalb von 2-4 Wochen mit dem ersten Termin rechnen. Nachmittags- und Samstagstermine haben etwas längeren Wartezeiten. Wenn Sie sich bei mir, telefonisch oder per Email, melden und Sie mit Ihrem Anliegen bei mir richtig sind, erhalten Sie per Email ein Anmeldeformular.
Die kurzen Wartezeiten sind deshalb möglich, da ich keine langwierigen Therapien anbiete.
Wie lange dauert die Zusammenarbeit? Wie schnell liegen Ergebnisse vor?
Sie können eine Woche nach dem Abschlusstermin (4 bis 8 Wochen nach dem Start) mit konkreten Ergebnissen, weiterführenden Informationen und einem schriftlichen Bericht rechnen. Dies ist möglich, da alle Termine in kurzen Abständen geplant werden. Bitte kalkulieren Sie dies bei einer Anmeldung gleich mit ein.
Ich biete keine Psychotherapie an – weder für Erwachsene noch für Kinder.
Welche Unterstützung gibt es für Kinder mit AD(H)S- oder Autismus?
Seit 2017 haben Kinder mit AD(H)S oder Autismus, unter bestimmten Voraussetzungen, Anspruch auf einen Pflegegrad. Dadurch können Sie umfangreiche Finanz- und Sachleistungen der Pflegeversicherung erhalten, das wird leider viel zu selten den betroffene Familien mitgeteilt. Hierzu und zu anderen sinnvollen Hilfen und Unterstützungsmöglichkeiten erhalten Sie Beratung und Informationen in meiner Praxis.
Informationen zu Therapien und Pflegegraden erhalten Sie auch bei Ihrer Krankenkasse.
Können Sie Medikamente verschreiben?
Nein. Medikamente dürfen nur von Ärztinnen und Ärzten verordnet werden. Sollte ich eine Medikation für sinnvoll halten, empfehle ich dies in meinem Abschlussbericht, den Sie anschließend ihrer kinderärztlichen oder kinderpsychiatrischen Praxis vorlegen können.
Vor einer Medikation, muss ihr Kind jedoch gründlich ärztlich untersucht werden, z.B. mittels EEG und EKG; eine Blutentnahme ist ebenfalls notwendig. Die medikamentöse Eindosierung kann einige Wochen dauern und sollte in der Zeit ärztlich begleitet werden.
Bieten Sie Psychotherapie an?
Nein. Ich habe zwar eine psychotherapeutische Ausbildung abgeschlossen, biete jedoch keine Psychotherapie oder Lerntherapie an. Aufgrund der knappen Versorgungslage fokussiere ich mein Angebot auf psychologische Testungen und Beratung für Eltern, sowie auf Beratung für selbst von ADHS und/oder Autismus-Spektrumstörungen betroffenen Elternteile.
Gerne gebe ich Ihnen einen bei Bedarf einen Überblick über geeignete Therapien und Hilfsangebote für Sie und/oder Ihr Kind.
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Die Nutzung der telefonischen Sprechzeit ist kostenlos. Dies gilt im Vorfeld der Zusammenarbeit genauso wie für anschließende kurze Anliegen.
Beim Thema AD(H)S müssen Sie mit drei Terminen á 300,- € rechnen, beim Thema Autismus-Spektrum sind 5-6 Termine á 300,- € notwendig. In diesem Honorar sind neben dem eigentlichen Termin (je 75-105 Minuten) sämtliche Materialkosten (Fragebogen, Lizenzen etc.) sowie die übliche Auswertungs- und Dokumentationszeit enthalten. Die Anfertigung des detaillierten Abschlussberichts, den sie wenige Tage nach Abschluss erhalten, wird nicht extra berechnet.
Je nach Fragestellung kann es davon Abweichungen geben, beispielsweise wenn zusätzliche Tests oder Telefonate mit der Schule / dem Kindergarten sinnvoll sind.
Reine Beratungsstunden werden mit 140,- € (60 Minuten) oder 195,- € (90 Minuten) berechnet. Hierin ist das Verfassen von Berichten oder Testauswertungen nicht enthalten.
Wie setzt sich Ihr Honorar zusammen?
Das Honorar beträgt 300,- € pro Termin (je 75 – 105 Minuten). Darin sind die üblichen, spezifischen Vor – und Nachbereitungen sowie sämtliche Kosten für das Arbeitsmaterial (Tests, Lizenzgebühren etc.) enthalten. Die Anfertigung des umfassenden und verständlichen Abschlussberichts, den sie wenige Tage nach dem letzten Termin erhalten, wird nicht extra berechnet.
Ein darüber hinaus gehender zeitlicher Aufwand wird mit 75,- € je 30 Minuten abgerechnet. Für Abendtermine oder Termine an Brückentagen kann ein Aufschlag n.V. berechnet werden.
Werden Ihre Leistungen von den Krankenkasse übernommen?
Nein. Ich führe eine reine Privatpraxis nur für Selbstzahlerinnen und Selbstzahler. Dies bedeutet, dass ich keine Rechnungen mit Kennziffern nach GOÄ oder GOP etc. ausstelle.
Denn ich möchte Ihnen nur die Leistungen anbieten, die für Ihr Anliegen und Ihre Fragestellungen sinnvoll sind – und Sie wirklich weiter bringen – unabhängig von den Beschränkungen und dem Leistungskatalog der gesetzlichen und privaten Krankenkassen.
Falls Sie eine Kostenübernahme oder direkte Abrechnung über Ihre Krankenkasse benötigen, wenden Sie sich bitte an die sozialpädiatrischen Zentren, an kinder- und jugendpsychiatrische Praxen oder die approbierten Kinder- und Jugendpsychotherapeut:innen. Einige von Ihnen verfügen über die notwendigen Testverfahren und Kenntnisse. Adressen erhalten Sie von der KVBW oder Ihrer Krankenkasse.
Ich kann zu einem Termin nicht kommen. Was muss ich tun?
Die vereinbarten Termine sind für beide Seiten verbindlich. Sollte Ihnen das Wahrnehmen eines Termins aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich sein, teilen Sie mir dies bitte frühzeitig mit (AB oder Email).
Wenn Sie einen Termin ohne Absage nicht wahrnehmen, wird das volle Honorar in Rechnung gestellt.
Wie und wann kann ich bezahlen?
Honorare können bar oder per Banküberweisung bezahlt werden. Bei Barzahlung kann Skonto gewährt werden.
Eine Anzahlung (1/2 Honorar des ersten Termins = 150,- €) ist i.d.R. vor dem ersten Termin fällig. Diese Zahlung wird mit dem Gesamtbetrag verrechnet. Spätestens mit der Zusendung des Abschlussberichts erhalten Sie die Gesamtrechnung, die sofort (7 Tage) fällig wird.
Andere Zahlungsbedingungen können gewährt werden, sofern dies VOR dem zweiten Termin vereinbart wurde.
