Häufige Fragen

Welche Unterstützung kann ich bei einer AD(H)S- oder Autismus-Diagnose bekommen?

Seit 2017 haben Kinder mit AD(H)S oder Autismus bei Einschränkungen der Alltagskompetenzen Anspruch auf einen Pflegegrad. Dadurch können Sie umfangreiche Finanz- und Sachleistungen der Pflegeversicherung erhalten. Dies ist leider noch wenig bekannt. 


Es gibt zahlreiche Hilfsmöglichkeiten – Sie erhalten  Hilfe bei den Anträgen sowie bei der Suche nach passenden AnsprechpartnerInnen und Therapien. Informationen zum Pflegegrad und Pflegegeld stellt i.d.R. auch Ihre Krankenkasse zur Verfügung.

Ab welchem Alter kann ich mein Kind bei Ihnen anmelden?

Ab dem Vorschulalter sind Sie bei mir richtig. Bei jüngeren Kindern kann ich nach einem ausführlicheren Gespräch entscheiden, ob ich Ihnen weiter helfen kann. Auch können jüngere Kinder Hilfe bei den Frühförderstellen, bspw. den so genannten „Frühen Hilfen“ erhalten oder in den Sozialpädiatrischen Zentren (SPZ) untersucht werden. Die SPZs sind für die neuropädiatrische Diagnostik bei allen Kindern bis zum 18. Lebensjahr Ansprechpartner.

Wie lange dauert es, bis ein Ergebnis vorliegt?

Normalerweise können Sie 4 bis 6 Wochen nach unserem ersten Termin mit einem Ergebnis und einem schriftlichen Bericht rechnen. Natürlich kann es, je nach Fragestellung, hiervon auch Abweichungen geben. Alle erforderlichen Termine werden gleich zu Beginn reserviert und finden in der Regel im Abstand von 1-2 Wochen statt.

Welche Unterstützung kann ich bei einer AD(H)S- oder Autismus-Diagnose bekommen?

Seit 2017 haben Kinder mit AD(H)S oder Autismus bei Einschränkungen der Alltagskompetenzen Anspruch auf einen Pflegegrad. Dadurch können Sie umfangreiche Finanz- und Sachleistungen der Pflegeversicherung erhalten. Dies ist leider noch wenig bekannt. 


Es gibt zahlreiche Hilfsmöglichkeiten – Sie erhalten  Hilfe bei den Anträgen sowie bei der Suche nach passenden AnsprechpartnerInnen und Therapien. Informationen zum Pflegegrad und Pflegegeld stellt i.d.R. auch Ihre Krankenkasse zur Verfügung.

Können Sie Medikamente verschreiben?

Nein. Medikamente dürfen nur von Ärztinnen und Ärzten verordnet werden. Sollte ich eine Medikation für sinnvoll halten, empfehle ich dies in meinem ausführlichen Bericht, den Sie ihrer kinderärztlichen Praxis vorlegen können.

Vor einer Medikation, muss ihr Kind gründlich ärztlich untersucht werden, oft wird z.B. ein EEG oder EKG erstellt; eine Blutentnahme ist ebenfalls notwendig. Die medikamentöse Eindosierung muss dann einige Wochen ärztlich begleitet werden.

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Das kommt auf Ihr Anliegen an. Der Preis pro Termin (entspricht einer Doppelstunde á 90-105 Minuten) beträgt immer 265,- € inklusive Arbeitsmaterial und Auswertungen.

Zum Thema ADHS müssen Sie mit drei Terminen und insgesamt 795 € rechnen. Dies beinhaltet: Anamnese/ Erstgespräch, Testung mit Auswertung, Fragebögen mit Auswertung, Ergebnisbesprechung mit Beratung sowie einen ausführlichen schriftlichen Bericht an Sie – und auf Wunsch auch an Ihren Kinderarzt, ihre Kinderärztin.

Je nach Aufwand kann es hiervon Abweichungen geben. Manchmal sind z.B. Telefonate mit der Schule oder dem Kindergarten sinnvoll. Bei Autismus-Spektrum-Störungen sind in der Regel 2-3 zusätzliche Termine notwendig. 

Bitte beachten Sie, dass für Anmeldungen ab dem 1. Oktober 2024 neue Preise gelten (1 Termin kostet dann 280,- €, 3 Termine 840,- €).

Wie setzt sich Ihr Honorar zusammen?

Das normale Sitzungshonorar (90 – 105 min) beläuft sich auf 265,- € pro Termin. Ab 1. Oktober erhöhen sich die Preise auf 280,-  € pro Termin.
Darin sind die spezifischen Vor – und Nachbereitungen (Testauswertungen und Berichte) enthalten.

Zusätzliche Leistungen wie Rückfragen bei Schulen oder Kitas werden im Halbstundentakt mit jeweils 90,- € abgerechnet.

Werden Ihre Leistungen von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen?

Nein. Ich führe eine reine Privatpraxis für Selbstzahlerinnen und Selbstzahler.
Ich möchte Ihnen als Eltern die Leistungen anbieten, die für Sie sinnvoll sind und Sie wirklich weiter bringen – unabhängig vom Leistungskatalog der Krankenkassen.

Können Sie Rechnungen entsprechend nach GOÄ, GOP oder GebüH ausstellen, damit meine Krankenzusatzversicherung die Kosten übernimmt?

Nein. Meine Angebote sind weder ärztliche oder psychotherapeutische Leistungen noch anderweitige Heilbehandlung. 

Ich kann zu einem Termin nicht kommen. Was muss ich tun?

Die  vereinbarten Termine sind für beide Seiten verbindlich. Sollte Ihnen das Wahrnehmen eines Termins aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich sein, teilen Sie mir dies bitte frühzeitig mit (AB oder Email).
Wenn Sie einen vereinbarten Termin ohne Absage nicht wahrnehmen, wird das vereinbarte Honorar in Rechnung gestellt.

Wie kann ich bezahlen?

Honorare können bar oder per Banküberweisung bezahlt werden.