Häufige Fragen
Welche Unterstützung kann ich bei einer AD(H)S- oder Autismus-Diagnose bekommen?
Seit 2017 haben Kinder mit AD(H)S oder Autismus bei Einschränkungen der Alltagskompetenzen Anspruch auf einen Pflegegrad. Dadurch können Sie umfangreiche Finanz- und Sachleistungen der Pflegeversicherung erhalten. Dies ist leider noch wenig bekannt.
Es gibt zahlreiche Hilfsmöglichkeiten – Sie erhalten Hilfe bei den Anträgen sowie bei der Suche nach passenden AnsprechpartnerInnen und Therapien. Informationen zum Pflegegrad und Pflegegeld stellt i.d.R. auch Ihre Krankenkasse zur Verfügung.
Ab welchem Alter kann ich mein Kind bei Ihnen anmelden?
Ab dem Vorschulalter sind Sie bei mir richtig. Bei jüngeren Kindern kann ich meist nach einem Telefonat mit Ihnen oder nach einem ersten Kennen Lernen Ihres Kindes entscheiden, ob ich Ihnen weiter helfen kann.
Jüngere Kinder können auch Hilfe bei den Frühförderstellen erhalten oder in den Sozialpädiatrischen Zentren (SPZ) untersucht werden. Die SPZs sind für die neuropädiatrische Diagnostik bei allen Kindern bis zum 18. Lebensjahr Ansprechpartner.
Wir sind Ihre Wartezeiten?
Aktuell kann ich Ihnen innerhalb von 2-3 Wochen einen Termin anbieten – sofern Sie vormittags kommen können. Bitte melden Sie sich zunächst bei mir an, Sie erhalten auf Anfrage das Anmeldeformular.
Nachmittags und Samstagstermine sind i.d.R. innerhalb von 4-6 Wochen möglich.
Wie lange dauert es, bis ein Ergebnis vorliegt?
Normalerweise können Sie 4 bis 6 Wochen nach unserem ersten Termin mit einem Ergebnis und einem schriftlichen Bericht rechnen. Natürlich kann es, je nach Fragestellung, hiervon auch Abweichungen geben. Alle erforderlichen Termine werden gleich zu Beginn reserviert und finden in der Regel im Abstand von 1-2 Wochen statt.
Welche Unterstützung kann ich bei einer AD(H)S- oder Autismus-Diagnose bekommen?
Seit 2017 haben Kinder mit AD(H)S oder Autismus bei Einschränkungen der Alltagskompetenzen Anspruch auf einen Pflegegrad. Dadurch können Sie umfangreiche Finanz- und Sachleistungen der Pflegeversicherung erhalten. Dies ist leider noch wenig bekannt.
Es gibt zahlreiche Hilfsmöglichkeiten – Sie erhalten Hilfe bei den Anträgen sowie bei der Suche nach passenden AnsprechpartnerInnen und Therapien. Informationen zum Pflegegrad und Pflegegeld stellt i.d.R. auch Ihre Krankenkasse zur Verfügung.
Können Sie Medikamente verschreiben?
Nein. Medikamente dürfen nur von Ärztinnen und Ärzten verordnet werden. Sollte ich eine Medikation für sinnvoll halten, empfehle ich dies in meinem ausführlichen Bericht, den Sie ihrer kinderärztlichen Praxis vorlegen können. Sie können hierzu gerne Informationen von mir erhalten.
Vor einer Medikation, muss ihr Kind gründlich ärztlich untersucht werden, oft wird z.B. ein EEG oder EKG erstellt; eine Blutentnahme ist ebenfalls notwendig. Die medikamentöse Eindosierung muss dann einige Wochen ärztlich begleitet werden.
Bieten Sie Psychotherapie an?
Nein. Ich habe zwar eine psychotherapeutische Ausbildung abgeschlossen, biete jedoch keine Psychotherapie oder Lerntherapie an. Aufgrund der knappen Versorgungslage fokussiere ich mein Angebot auf psychologische Testungen und Beratung für Eltern, sowie auf Beratung für von ADHS und/oder Autismus-Spektrumstörungen betroffenen Erwachsene.
Gerne gebe ich Ihnen einen umfassenden Überblick über geeignete Therapien und Hilfsangebote sowie Adressen und Informationen für Sie und/oder Ihr Kind.
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Das kommt auf Ihr Anliegen an. Der Preis pro Termin (entspricht einer Doppelstunde á 90-105 Minuten) beträgt immer 280,- € inklusive Arbeitsmaterial und Auswertungen.
Zum Thema ADHS müssen Sie mit drei Terminen und insgesamt 840 € rechnen. Dies beinhaltet: Anamnese/ Erstgespräch, Testung mit Auswertung, Fragebögen mit Auswertung, Ergebnisbesprechung mit Beratung sowie einen ausführlichen schriftlichen Bericht an Sie – und auf Wunsch auch an Ihren Kinderarzt, ihre Kinderärztin.
Je nach Aufwand kann es hiervon Abweichungen geben. Manchmal sind z.B. Telefonate mit der Schule oder dem Kindergarten sinnvoll. Bei Autismus-Spektrum-Störungen sind in der Regel 2-3 zusätzliche Termine notwendig.
Wie setzt sich Ihr Honorar zusammen?
Das Sitzungshonorar (90 – 105 Min.) beträgt 280,- € pro Termin. Darin sind die spezifischen Vor – und Nachbereitungen (Testauswertungen und Berichte) enthalten.
Zusätzliche Leistungen wie Rückfragen bei Schulen oder Kitas werden im Halbstundentakt mit jeweils 70,- € abgerechnet.
Werden Ihre Leistungen von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen?
Nein. Ich führe eine reine Privatpraxis für Selbstzahlerinnen und Selbstzahler.
Ich möchte Ihnen als Eltern die Leistungen anbieten, die für Sie sinnvoll sind und Sie wirklich weiter bringen – unabhängig vom Leistungskatalog der Krankenkassen.
Falls Sie eine Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse benötigen, können Sie sich an die Sozialpädiatrischen Zentren wenden. Auch sind die Kinder- und Jugendpsychiatrischen Praxen oder approbierten Kinder- und Jugendpsychotherapeut:innen geeignete Ansprechpartner:innen; einige von Ihnen verfügen über die erforderlichen Testverfahren und Fortbildungen. Ärzt:innen- und Therapeut:innenlisten gibt es bei der KVBW oder bei Ihrer Krankenkasse.
Schreiben Sie Rechnungen entsprechend nach GOÄ, GOP oder GebüH, damit meine Krankenzusatzversicherung die Kosten übernimmt?
Nein. Meine Angebote sind weder ärztliche oder psychotherapeutische Leistungen noch anderweitige Heilbehandlung.
Ich kann zu einem Termin nicht kommen. Was muss ich tun?
Die vereinbarten Termine sind für beide Seiten verbindlich. Sollte Ihnen das Wahrnehmen eines Termins aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich sein, teilen Sie mir dies bitte frühzeitig mit (AB oder Email).
Wenn Sie einen vereinbarten Termin ohne Absage nicht wahrnehmen, wird das vereinbarte Honorar in Rechnung gestellt.
Wie und wann kann ich bezahlen?
Honorare können bar oder per Banküberweisung bezahlt werden.
Eine Anzahlung (Honorar des ersten Termins = 280,- €) ist i.d.R. vor dem ersten Termin fällig, den Rest stelle ich nach Beendigung aller Untersuchungen in Rechnungen.