Häufige Fragen
Welche Unterstützung kann ich bei einer AD(H)S- oder Autismus-Diagnose bekommen?
Seit 2017 haben Kinder mit AD(H)S oder Autismus bei Einschränkungen der Alltagskompetenzen Anspruch auf einen Pflegegrad. Dadurch können Sie umfangreiche Finanz- und Sachleistungen der Pflegeversicherung erhalten. Dies ist leider noch wenig bekannt.
Es gibt zahlreiche Hilfsmöglichkeiten – Sie erhalten Hilfe bei den Anträgen sowie bei der Suche nach passenden AnsprechpartnerInnen und Therapien. Informationen zum Pflegegrad und Pflegegeld stellt i.d.R. auch Ihre Krankenkasse zur Verfügung.
Ab welchem Alter des Kindes beraten Sie Eltern?
Ab dem Vorschulalter sind Sie bei mir richtig. Bei jüngeren Kindern kann ich meist nach einem Telefonat mit Ihnen oder nach einem persönlichen Kontakt mit Ihrem Kind entscheiden ob ich Ihnen weiter helfen kann.
Für jüngere Kinder können Sie auch Hilfe bei den Frühförderstellen oder einem Sozialpädiatrischen Zentrum (SPZ) erhalten.
Wie kurz sind Ihre Wartezeiten?
Sie können innerhalb von 2-4 Wochen mit dem ersten Termin rechnen. Nachmittags- und Samstagstermine haben meist etwas längeren Wartezeiten. Wenn Sie sich bei mir melden, telefonisch oder per Email, und Sie mit Ihrem Anliegen bei mir richtig sind, erhalten Sie per Email ein Anmeldeformular.
Meine kurzen Wartezeiten sind möglich, da Sie bei mir keine langfristigen therapeutischen Angebote erhalten.
Wie lange dauert die Zusammenarbeit? Wie schnell liegen Ergebnisse vor?
Sie können eine Woche nach dem Abschlusstermin (4 bis 8 Wochen nach dem Start) mit konkreten Ergebnissen, weiterführenden Informationen und einem schriftlichen Bericht rechnen. Dies ist möglich, da alle Termine in kurzen Abständen geplant werden. Bitte kalkulieren Sie dies bei einer Anmeldung gleich mit ein.
Ich biete keine Psychotherapie an – weder für Erwachsene noch für Kinder.
Welche Unterstützung gibt es für Kinder mit AD(H)S- oder Autismus?
Seit 2017 haben Kinder mit AD(H)S oder Autismus, unter bestimmten Voraussetzungen, Anspruch auf einen Pflegegrad. Dadurch können Sie umfangreiche Finanz- und Sachleistungen der Pflegeversicherung erhalten, das wird leider zu wenig an betroffene Familien vermittelt. Hierzu und zu anderen sinnvollen Hilfen und Unterstützungsmöglichkeiten erhalten Sie Beratung und Informationen in meiner Praxis.
Informationen zu Therapien und Pflegegraden erhalten Sie auch bei Ihrer Krankenkasse.
Können Sie Medikamente verschreiben?
Nein. Medikamente dürfen nur von Ärztinnen und Ärzten verordnet werden. Sollte ich eine Medikation für sinnvoll halten, empfehle ich dies in meinem ausführlichen Bericht, den Sie ihrer kinderärztlichen oder kinderpsychiatrischen Praxis vorlegen können.
Vor einer Medikation, muss ihr Kind jedoch gründlich ärztlich untersucht werden, z.B. mittels EEG und EKG; eine Blutentnahme ist ebenfalls notwendig. Die medikamentöse Eindosierung kann einige Wochen dauern und sollte so lange ärztlich begleitet werden.
Bieten Sie Psychotherapie an?
Nein. Ich habe zwar eine psychotherapeutische Ausbildung abgeschlossen, biete jedoch keine Psychotherapie oder Lerntherapie an. Aufgrund der knappen Versorgungslage fokussiere ich mein Angebot auf psychologische Testungen und Beratung für Eltern, sowie auf Beratung für von ADHS und/oder Autismus-Spektrumstörungen betroffenen Erwachsene.
Gerne gebe ich Ihnen einen bei Bedarf einen Überblick über geeignete Therapien und Hilfsangebote für Sie und/oder Ihr Kind.
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Die Inanspruchnahme der telefonischen Sprechzeit ist kostenlos. Dies gilt sowohl im Vorfeld der Zusammenarbeit als auch für nachfolgende Rückfragen.
Zum Thema AD(H)S müssen Sie mit drei Terminen rechnen, beim Thema Autismus-Spektrum sind meistens 5-6 Termine notwendig. Das Honorar pro Termin (75-105 Minuten) beträgt 290,- € (Anmeldungen ab 1.7. 300,- €). Hierin sind die Kosten für Material (Fragebogen, Lizenzen), die übliche Auswertungs- und Dokumentationszeit sowie der zeitliche Aufwand für Ihren ausführlichen Abschlussbericht enthalten.
Je nach Fragestellung kann es hiervon Abweichungen geben. Beispielsweise wenn Telefonate mit der Schule oder dem Kindergarten oder der Einsatz von aufwändigeren Fragebogen oder Tests sinnvoll sind.
Reine Beratungsstunden werden mit 140,- € (60 Minuten) oder 195,- € (90 Minuten) berechnet. Hierin ist das Verfassen von Berichten oder Testauswertungen nicht enthalten.
Wie setzt sich Ihr Honorar zusammen?
Das Honorar beträgt 290,- € pro Termin (je 75 – 105 Minuten). Für Anmeldungen ab dem 1.7.2026 sind es 300,- €. Darin sind die üblichen, spezifischen Vor – und Nachbereitungen sowie sämtliche Kosten für das Arbeitsmaterial (Tests, Lizenzgebühren etc.) enthalten.
Ein darüber hinaus gehender zeitlicher Aufwand wird mit 75,- € je 30 Minuten abgerechnet. Für Abendtermine oder Termine an Brückentagen werden zusätzlich 30,- €, für Samstagstermine plus 60,- € berechnen.
Werden Ihre Leistungen von den Krankenkasse übernommen?
Nein. Ich führe eine reine Privatpraxis nur für Selbstzahlerinnen und Selbstzahler. Dies bedeutet, dass ich keine Rechnungen mit Kennziffern nach GOÄ oder GOP etc. ausstelle.
Ich möchte Ihnen nur die Leistungen anbieten, die für Ihr Anliegen und Ihre Fragestellungen sinnvoll sind – und Sie wirklich weiter bringen – unabhängig von den Beschränkungen und dem Leistungskatalog der gesetzlichen und privaten Krankenkassen.
Falls Sie eine Kostenübernahme oder direkte Abrechnung über Ihre Krankenkasse benötigen, wenden Sie sich bitte an die Sozialpädiatrischen Zentren, an kinder- und jugendpsychiatrische Praxen oder die approbierten Kinder- und Jugendpsychotherapeut:innen. Einige von Ihnen verfügen über die notwendigen Testverfahren und Kenntnisse. Adressen erhalten Sie von der KVBW oder Ihrer Krankenkasse.
Ich kann zu einem Termin nicht kommen. Was muss ich tun?
Die vereinbarten Termine sind für beide Seiten verbindlich. Sollte Ihnen das Wahrnehmen eines Termins aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich sein, teilen Sie mir dies bitte frühzeitig mit (AB oder Email).
Wenn Sie einen Termin ohne Absage nicht wahrnehmen, wird das volle Honorar in Rechnung gestellt.
Wie und wann kann ich bezahlen?
Honorare können bar oder per Banküberweisung bezahlt werden. Bei Barzahlung kann Skonto gewährt werden.
Eine Anzahlung (1/2 Honorar des ersten Termins = 145,- €) ist i.d.R. vor dem ersten Termin fällig. Diese Zahlung wird mit dem Gesamtbetrag verrechnet. Spätestens mit der Zusendung des Abschlussberichts erhalten Sie die Gesamtrechnung, die sofort (7 Tage) fällig wird.
Andere Zahlungsbedingungen können gewährt werden, sofern dies VOR dem zweiten Termin vereinbart wurde.
